Rechtsgebiete

Wir beraten und betreuen Sie insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsproblemen und Vertragsarten. Treten z. B. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mängeln der Kaufsache (Kaufvertrag) oder bei einer Mietwohnung (Mietvertrag) auf, setzen wir Ihre Rechte durch.

Wir überprüfen beispielsweise, ob der Verkäufer ohne weitere Kosten die Kaufsache reparieren muss oder ob Ihr Mietvertrag wirksam ist und Sie Schönheitsreparaturen durchführen müssen.

Verkehrsrecht

Wir regulieren für Sie Verkehrsunfälle und vertreten Sie in Verkehrs- und Bußgeldverfahren. Falls Sie in dem Verkehrsunfall schuldlos verwickelt waren und die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts geboten war, hat in der Regel der Unfallverursacher die Rechtsanwaltskosten zu tragen, da die Kosten für den Rechtsanwalt grundsätzlich unter Regulierungskosten fallen.

Schadensrecht

Wenn Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, fordern wir den Schädiger zunächst außergerichtlich auf, den Schaden auszugleichen. Wir zögern aber auch nicht davor, Ihren Schaden in Ihrem Namen gerichtlich einzuklagen.

Arbeitsrecht

  • Kündigungsschutzklage
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitsentgelt etc.

Bitte beachten Sie, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren jede Partei in der ersten Instanz ihre eigenen Rechtsanwaltskosten zu tragen hat.

Mietrecht

Wir beraten Sie in sämtlichen mietrechtlichen Fragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Vermieter oder als Mieter rechtliche Hilfe suchen. 

Vermieter und Mieter streiten sich oftmals darüber, wer die Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat. Dies hängt grundsätzlich davon ab, ob die Mietklauseln zu den Schönheitsreparaturen wirksam sind. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung und prüfen für Sie die Wirksamkeit der fraglichen Mietklauseln.  

Des Weiteren sind wir Ihnen insbesondere behilflich bei

  • Wohnungsmängel und Mietminderung;
  • Betriebskostenabrechnung;
  • Modernisierung;
  • Mietspiegelberechnung;
  • Kündigung;
  • Tierhaltung in der Mietwohnung etc.

Wirtschaftsrecht

I. Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das "Sonderprivatrecht der Kaufleute" und umfasst  sämtliche Rechtsnormen betreffend

  • Handelsgeschäfte;
  • Handelsvertreterrecht etc.

II. Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht betrifft sämtliche Regeln über Kapital- und Personengesellschaften:

  • Gesellschafts-, Gesellschafter- und Geschäftsführerverträge;
  • Gründung einer Tochtergesellschaft im In- und Ausland;
  • Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung (Durchgriffshaftung) etc.

Recht der Erneuerbaren Energien

Das Recht der Erneuerbaren Energien ändert sich stetig. Wir gewährleisten Ihnen dennoch eine zeitgemäße Beratung.

Falls Sie z. B. eine Fotovoltaik- oder eine Biogasanlage errichten wollen, übernehmen wir für Sie den behördlichen Verfahrensgang und holen die Genehmigung für die Errichtung Ihrer Anlage ein. Wir beachten dabei sämtliche tangierten Rechtsnormen wie etwa das Immissionsschutz- und Umweltrecht sowie das Naturschutzrecht.

Des Weiteren überprüfen wir für Sie sämtliche Verträge und leiten die Verhandlungen mit Ihrem Netzbetreiber. Sie sparen dabei nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Wussten Sie z. B., dass der Netzbetreiber die sogenannten Netzausbaukosten zu tragen hat?

Rechtsanwalt Dr. Florian Neher LL.M. M.A. ist ständiger Berater des Vereins renergie Allgäu e.V., Adenauerring 97, 87439 Kempten. Er berät den Verein und deren Mitglieder im Recht der Erneuerbaren Energien.

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Brauche ich wirklich eine Patientenverfügung? Diese Frage stellen sich immer mehr unentschlossene Zeitgenossen. Wir sind Ihnen dabei behilflich, Ihren individuellen Willen schriftlich festzulegen und Geltung zu verleihen. Entscheidend ist nämlich, wie die Patientenverfügung formuliert wurde, damit sie für sämtliche Beteiligte (Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer, Richter etc. ) bindend ist. Zudem ist es sinnvoll, gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Dadurch können Sie einer Vertrauenperson das Recht geben, im Zweifelsfall zu entscheiden, ob Ihr Wille in der jeweiligen konkreten Situation Anwendung findet. Letztlich kann es auch angebracht sein, eine Betreuungsverfügung zu verfassen.

Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung

Zahlt einer Ihrer Vertragspartner ihre Forderungen nicht, prüfen wir, ob Ihr Vertragspartner die Zahlung zu Unrecht verweigerte und setzen Ihre offenen Rechnungen - falls notwendig - auch klagweise durch. Ferner leiten wir für Sie die Zwangsvollstreckung ein, wenn Ihr Vertragspartner trotz eines Urteils die offenen Rechnungen nicht bezahlt.