Corona und Arbeitsrecht: Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen!

Die Corona-Pandemie ist nicht nur eine rein medizinische, sondern vielmehr auch eine Krise, die Ausstrahlungswirkung in den Bereich der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat. Gleichsam sind Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer von der Corona-Pandemie zentral betroffen. Durch die zwischenzeitlich von der Bundesregierung angeordneten Maßnahmen wie Ausgangssperren, Schließungen von der Bundesregierung angeordneten Maßnahmen wie Ausgangssperren, Schließungen von Kindertagesstätten, Schulen, Restaurants, Geschäften sind alle Beteiligten der Arbeitswelt betroffen. So stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Betreuungsproblemen. Ungewiss ist die Situation im Hinblick auf die Beschäftigung und das damit zu erzielende Einkommen. Arbeitgebern stellt sich die unweigerliche Frage nach der Weiterbeschäftigung ihres Personals: kann Sonderurlaub angeordnet werden; kann die Arbeitszeitverkürzt werden oder muss der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer gekündigt werden? Zudem stehen viele Betrieb vor Unklarheiten bezüglich der Beantragung des sogenannten Kurzarbeitergeldes – welche Hürden müssen dort genommen werden?

Wir beraten Sie gerne und ausführlich zu allen arbeitsrechtlichen Themen wie Betriebsschließung, Kündigung, Kurzarbeitergelt, etc. Rufen Sie uns an 08331 – 640 29 22.