Recht auf ein faires Verfahren: Einsichtsmöglichkeit in Messunterlagen?

Das OLG Karlsruhe hat in einem Beschlussverfahren vom 03.04.2019 - Az.: 2 Rb 8 Ss 194/19 darauf hingewiesen, dass die Versagung der Einsicht in Messunterlagen eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung und damit einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren darstellen könnte. Hierbei hat das OLG Karlsruhe auf die "zutreffende" Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes vom 27.04.2018 (NZV 2018, 275) hingewiesen. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich dürfte in Zukunft spannend bleiben, zumal das OLG Karlsruhe die vorliegende Rechtsfrage im Rahmen seiner Entscheidung offen lassen konnte und weil beispielsweise das OLG Bamberg und zuletzt das Bayerische Oberstes Landgericht einen Anspruch auf Einsicht in Messunterlagen verneint haben.

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