Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei privater Nutzung eines Dienstfahrzeuges möglich?

Die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges über mehrere Monate kann eine Kündigung rechtfertigen. Dies setzt jedoch in aller Regel voraus, dass der Arbeitnehmer zuvor abgemahnt wurde. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 24.01.2019 entschieden.

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