Berührungsloser Unfall

Beklagter will mit seinem Pedelec nach links die Straße queren. Der überholwillige Kläger kommt mit seinem Elektroroller aus Erchrecken vor dem befürchteten Zusammenstoß zu Sturz. Das OLG München, NZV 16, 270 bejahte die volle Haftung des Beklagten. Es liege unfallursächliches Verschulden nach Anscheinsbeweis-grundsätzen vor.

 

Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Florian Neher LL.M. M.A. zur Verfügung.