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MPU in Bayern auch unter 1,6 Promille möglich
Nach dem Urteil des BayVGH vom 17.11.2015 - Az. 11 BV 14.2738 müssen sich Trunkenheitsfahrer im behördlichen Wiedererteilungsverfahren einer MPU stellen, selbst wenn diesen wegen einer einzigen strafbewehrten Alkoholfahrt mit weniger als 1,6 Promille vom Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen worden ist.
Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Florian Neher LL.M. M.A. zur Verfügung.