Einschlafen als Kündigungsgrund?

Ist eine Arbeitnehmerin während der Arbeitszeit eingeschlafen, kann der Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Einer Stewardess, die im Bordservice einer Bahngesellschaft tätig war, wurde gekündigt, nachdem sie in einem Zugabteil eingeschlafen war und erst nach mehreren Stunden die Arbeit aufgenommen hat. Das Arbeitsgericht Köln stellte mit Urteil vom 19.11.2014 - Az.: 7 Ca 2114/14 fest, dass die Kündigung mangels vorheriger Abmahnung unwirksam ist.

Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Florian Neher LL.M. M.A. zur Verfügung.