Ankündigung einer Erkrankung als außerordentlichen Kündigungsgrund?

Meldet sich ein Beschäftigter krank, weil ihm der beantragte Urlaub nicht gewährt wurde, so kann ihm das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm stellte mit Urteil vom 14.08.2015 - 10 Sa 156/15 fest, dass bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben.
 
Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Florian Neher LL.M. M.A. zur Verfügung.